Schulverfassung des Robert-Stock Gymnasiums Hagenow
Präambel: Wir, die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler, die Erziehungsberechtigten und sonstigen Mitarbeiter betrachten das RSG als unseren Lebensraum. Dafür ist es uns wichtig, dass wir unsere Rechte, Pflichten und Regeln kennen und einhalten.
I Ich finde es wichtig, dass wir in unserer Schule alle höflich miteinander umgehen. Gegenseitige Toleranz und Akzeptanz sind unbedingt einzuhalten.
II Ich möchte meine Meinung frei äußern können und erwarte, dass sie toleriert wird; genauso akzeptiere ich die Meinung aller anderen und versuche, sie zu verstehen.
III Ich möchte ohne Angst in die Schule gehen, daher erwarte ich, dass mich andere weder bedrohen, schlagen, beschimpfen, noch anders verletzen und wende deshalb auch selbst in Konflikten weder körperliche noch verbale Gewalt an.
IV Bei anstehenden Konflikten wende ich mich an die Schiedsstelle, die aus einem Vertrauenslehrer, einem Elternvertreter und Schülervertreter besteht.
V Ich will durch meine Hilfe und Unterstützung dazu beitragen, dass niemand aufgrund seiner Ansichten, seiner Eigen-schaften, seines Verhaltens oder aus anderen Gründen zum Außenseiter oder zum Opfer von Mobbing und Gewalt wird.
VI Da ich in einer ordentlichen und sauberen Schule arbeiten möchte, behandle ich das Mobiliar und die Räumlichkeiten pflegsam und verschmutze und demoliere sie nicht.
VII Wenn ich in der Schule etwas verändern will, muss ich selber dafür aktiv werden und Verantwortung übernehmen, z.B. im Rahmen der Klassengemeinschaft oder bei der Gestaltung des Schullebens.
VIII Als Lehrer behandle ich alle Schüler gleich und bewerte ihre Leistungen stets objektiv. Ich gehe individuell auf die Schüler ein, fördere und fordere sie entsprechend ihren Möglichkeiten.
IX Zuwiderhandlungen gegen die Schulverfassung und die Schulordnung haben gemeinnützige Arbeiten zur Folge. Schwere Verstöße werden mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.
Ergänzend dazu gilt die Schulordnung:
- Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen.
- Zu Beginn der großen Pausen sowie beim Raumwechsel achten die Lehrkräfte darauf, dass alle Schülerinnen und Schüler die Räume verlassen, dass das Licht aus ist, die Fenster und der Raum verschlossen sind. Bei Wechsel des Unterrichts-raumes nehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Taschen mit. Jeder ist für seine Tasche und seine Wertsachen selbst verantwortlich; abgestellte Taschen können nicht beaufsichtigt werden.
- Damit Störungen während des Unterrichts vermieden werden, bleiben die Handys aus, dürfen sich Schülerinnen und Schüler in Freistunden nicht auf den Treppen oder Fluren aufhalten.
- Schülerinnen und Schüler können mit Genehmigung das Schulgelände verlassen.
- Fahrräder dürfen nur in den Fahrradständern abgestellt werden, andere Fahrzeuge nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen.
- Aus Sicherheitsgründen ist das Mitbringen von Waffen, das werfen von Schneebällen und das Fahrradfahren auf dem Schulgelände verboten. Das Mitbringen und der Konsum von Drogen sind strengstens untersagt.
- Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände gilt ein generelles Rauchverbot.
- Gemeinnützige Tätigkeiten bei Verletzung der Schulordnung bzw. –verfassung sind:
Ø Reinigung von Schulhof und Mobiliar
Ø Nachholen versäumten Unterrichts
Ø Aufkommen für mutwillige Sachbeschädigung
Ø Ausschluss von Exkursionen/Wandertagen/Klassenfahrten
