23. Mai 2022

Information zur Schülerbeförderung für das Schuljahr 2022/2023

Der Kreistag hat am 29.03.2022 die 2. Änderung der Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ludwigslust-Parchim beschlossen. Damit entfällt das Antragsverfahren beim Landkreis zur Ausstellung von Schülerzeitkarten für die Nutzung der Schülerbusse der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim (VLP) ab Schuljahr 2022/23.

Ab dem kommenden Schuljahr können Schüler mit einem Schülerausweis die Busse der VLP auf dem Weg vom Wohnort zur Schule und zurück kostenfrei nutzen. Das Formular für den Schülerausweis kann von der Intemetseite der VLP heruntergeladen werden. Die Schule bestätigt darauf den Schulbesuch mit Stempel und Unterschrift. Die Mindestanforderungen, die an den Schülerausweis gestellt werden, sind in den „Ergänzenden Beförderungsbedingungen zum SchülerJahresTicket“ der VLP (www.vlp-lup.de) aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass beim Wohnort der Ort bzw. Ortsteil anzugeben ist, in dem die Schülerin oder der Schüler wohnt und in den Bus zusteigen möchte. Auf der Internetseite der VLP ist auch ein Flyer zum Thema Schülerbeförderung eingestellt. Dessen Inhalt gilt bis Schuljahresende 2021/22 und wird zum neuen Schuljahr aktualisiert.

Schüler, die eine örtlich nicht zuständige Schule besuchen und nicht an der öffentlichen Schülerbeförderung teilnehmen können, müssen wie bisher den Zuschuss zu den Kosten der Schülerbeförderung für das Schuljahr 2022/23 neu beantragen.

Für Schüler mit Behinderungen ist bei Bedarf der Antrag auf gesonderte Schülerbeförderung wie bisher zu stellen. Dem Antrag ist der Feststellungbescheid des Staatlichen Schulamtes zum sonderpädagogischen Förderbedarf in Kopie beizufügen.

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